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WaffG
Der Besitz einer zu 80% fertiggestellten Waffe müsste legal sein, wenn mich nicht Alles täuscht. Ich erinne mich daran, dass man das Gerät nicht mit einfachen, allgemeinverfügbaren Werkzeugen zu einer Waffe umfunktionieren darf, aber sobald es in der Lage ist zu schießen (oder man wirklich nurnoch kleine Änderungen vornehmen müsste, wie z.B.: das Abfeilen einer Fläche oder das Bohren eines Loches), gilt es als Waffe. Das ist da aber alles sehr wischiwaschi fornuliert.
Da Achzigprozenter nur in eine Schusswaffe (oder halt Metallschrott) umfunktioniert werden können, kann es sein, dass der blau-weiße Partybus bei dir halt macht.